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Wichtiges und Wissenswertes zum Thema KFZ Versicherungen

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Bei einer KFZ Versicherung kommt es aber nicht immer nur auf den güns­tigs­ten Preis an, du soll­test auch auf die jeweils in den jewei­li­gen Kfz Versicherungen ent­hal­te­nen Leistungen achten!

Eine Autoversicherung beinhal­tet immer eine KFZ Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) sowie je nach Bedarf und Wunsch auch eine Teilkasko Versicherung oder eine Vollkasko Versicherung.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen und Informationen zu KFZ Versicherungen

Das Auto ist und bleibt des Deutschen liebs­tes Kind. Es ist sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich als auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.

Im Gegensatz zur Private Haftpflicht Versicherung ist die KFZ Versicherung nicht frei­wil­lig, son­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und zwar für alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.)

Wenn du gegen die­se gesetz­li­che Verpflichtung ver­stößt, machst du dich strafbar.

Der Abschluss einer Fahrzeugversicherung oder Insassenunfall Versicherung ist dage­gen freiwillig.

Die Kfz Versicherung bie­tet mit ihren vier Zweigen

  • KFZ Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugversicherung (Teilkasko Versicherung und Vollkasko Versicherung)
  • Insassenunfall-Versicherung
  • Auto-Schutzbrief

den not­wen­di­gen Versicherungsschutz für alle Risiken im Rahmen des Kraftfahrzeugverkehrs.

Im Rahmen der Kfz Versicherung ist eine KFZ Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetz­lich vorgeschrieben.

Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetz­lich fest­ge­legt (= gesetz­li­che Mindestdeckung):

7.5 Mio. EUR für Personenschäden;
1.22 Mio. EUR für Sachschäden;
50.000 EUR für Vermögensschäden;

Diese gesetz­li­chen Deckungssummen müs­sen min­des­tens gewählt werden.

Da die­se jedoch bei grö­ße­ren Schäden, z.B. wenn meh­re­re Personen bei einem Unfall ver­letzt wer­den.  evtl. nicht aus­rei­chen kön­nen, emp­fiehlt sich die Wahl höhe­rer Summen wie z.B. einer pau­scha­len Deckungssumme von 100 Millionen Euro.

Bei guten KFZ Versicherung Angeboten ist die­se Summe heu­te schon Standard.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung befrie­digt begrün­de­te Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt unbe­grün­de­te Ansprüche ab.

Sie über­nimmt dazu:

Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in wel­cher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)

Die Wiedergutmachung des Schadens bei berech­tig­ten Ansprüchen. Die Abwehr unbe­rech­tig­ter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung leis­tet für berech­tig­te Ansprüche Dritter für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden nach einem Unfall.

Hierzu zäh­len u.a.:

  • Arztkosten
  • Rentenzahlung oder Unterhalt im Todesfall für die Hinterbliebenen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall
  • Gutachterkosten
  • Kosten für ein Ersatzfahrzeug oder Mietwagen
  • Ausgleich für Wertminderungen

Teilkasko

Bei der Teilkasko Versicherung sind Schäden an dei­nem eige­nen Fahrzeug versichert.

Zu den ver­si­cher­ten Schäden zählen:

  • Brand oder Explosion dei­nes KFZ
  • Diebstahl des Fahrzeugs oder Fahrzeugteile (auch ver­such­ter Diebstahl)
  • Glasbruch (z.B. Frontscheibe oder Scheinwerfer)
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Haarwild-Unfälle (z.B. Hase, Reh, Wildschwein)
  • Kabelschäden (z.B. Marderschaden)
  • Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluss

Vollkasko

Bei der Vollkasko Versicherung wird dar­über hin­aus Versicherungsschutz gebo­ten für:

  • Eigenverursachte Schäden an dei­nem Fahrzeug
  • Schäden an dei­nem Fahrzeug nach einer Fahrerflucht des Verursachers
  • Schäden an dei­nem Fahrzeug, die durch mut­wil­li­ge Handlungen frem­der Personen ver­ur­sacht wer­den (Vandalismus)
  • Schäden durch Tiere die nicht über die Teilkasko ver­si­chert sind.

Hinweis:

Auch eine Vollkasko Versicherung zahlt nicht in jedem Fall.

So kön­nen u.a. Schäden, wel­che grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wer­den oder unter Alkoholeinfluss am Steuer ver­ur­sacht wer­den vom Versicherungsschutz aus­ge­schlos­sen werden.

Die Insassenunfall Versicherung bie­tet dir als Fahrer und den Insassen dei­nes Fahrzeugs Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen dei­nes KFZ oder Anhängers.

Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind eben­falls mitversichert.

Versicherungsschutz besteht unab­hän­gig davon, ob eige­nes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.

Üblicherweise wer­den Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.

Den Auto Schutzbrief kannst du als Zusatzversicherung zur dei­ner KFZ Versicherung abschlie­ßen. Er kos­tet in der Regel nur einen gerin­gen Mehrbeitrag.

Der Auto Schutzbrief gibt dir Unterstützung und Hilfestellung bei Unfällen, Pannen und im Krankheitsfalle sowohl in Deutschland als auch im euro­päi­schen Ausland.

Für Notfälle bei Fahrten mit dei­nem KFZ bie­tet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für fol­gen­de Fälle:

  • Pannen und Unfallhilfe
  • Abschleppen des Kfz
  • Bergung nach einer Panne / Unfall
  • Arzneimittelversand
  • Kinderrückholung
  • Krankenrücktransport
  • Reiserückrufservice
  • Hilfe im Todesfall
  • Vermittlung ärzt­li­cher Betreuung in Ausland
  • Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
  • Mietwagen bei Panne / Unfall
  • Ersatzteilversand

Kein Versicherungsschutz in der Kfz Versicherung besteht in der Regel:

  • für Schäden, die du vor­sätz­lich her­bei­führst oder wenn du Unfallflucht begehst
  • wenn du dein Fahrzeug unan­ge­mel­det benutzt
  • wenn du dein Fahrzeug zu einem ande­ren als dem im Antrag ange­ge­be­nen Zweck verwendest
  • wenn du dei­ne Beiträge nicht frist­ge­recht bezahlt hast
  • wenn du Unfälle unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss verursachst
  • wenn du wis­sent­lich ein ver­kehrs­un­tüch­ti­ges KFZ benützt
  • wenn du im Schadenfall bewusst fal­sche Angaben machst
  • wenn du das Fahrzeug zu behörd­lich nicht geneh­mig­ten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazu­ge­hö­ri­gen Übungsfahrten verwendest

Grundsätzlich ver­län­gern sich Versicherungsverträge bei Kfz Versicherungen, die für die Dauer von min­des­tens einem Jahr abge­schlos­sen wur­den, auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr, wenn die­se nicht frist­ge­recht durch eine ordent­li­che Kündigung been­det werden.

Du hast meh­re­re Möglichkeiten zur Beendigung dei­ner bestehen­den KFZ Versicherung:

Ordentliche Kündigung:

Die Kündigung ist wirk­sam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekün­digt wird. Üblicherweise ist Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis zu die­sem Datum muss der Versicherer dei­ne Kündigung erhal­ten haben.

Hinweis: Achtung! Einige Kfz Versicherer haben auch abwei­chen­de Versicherungsjahre und somit abwei­chen­de Stichtage für eine Kündigung.

Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:

Erhöht dein Kfz Versicherer auf Grund einer Tarifänderung oder Umstufung in der Typklasse oder Regionalklasse die Beiträge für dei­ne Autoversicherung so kannst du inner­halb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Kfz Versicherers, den Vertrag kündigen.

Kündigung im Schadensfall:

Du kannst dei­ne KFZ Versicherung auch nach einem Schaden kün­di­gen. Hat dein Kfz Versicherer einen aner­kann­ten Schaden regu­liert oder abge­lehnt, so kann der Vertrag sowohl von dir als auch von Seiten des Versicherers gekün­digt werden.

Deine Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Mitteilung über die Ablehnung des Schadens durch den Kfz Versicherer erfolgen.

Fahrzeugwechsel:

Bei einem Fahrzeugwechsel kannst du immer eine neue güns­ti­ge KFZ Versicherung bei einem ande­ren Kfz Versicherer suchen und abschlie­ßen. Die KFZ Versicherung dei­nes alten Fahrzeugs wird nicht auto­ma­tisch auf dein neu­es Auto übertragen.

Tipp:

Eine Kündigung soll­te stets per Post durch ein­ge­schrie­be­nen Brief erfol­gen. Einige Versicherer akzep­tie­ren mitt­ler­wei­le auch eine Kündigung per E‑Mail.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dei­nes aktu­el­len Kfz Versicherer fin­dest du die Möglichkeiten wie dein Versicherer eine Kündigung akzeptiert.

Zu beach­ten ist, dass nicht das Absendedatum oder der Poststempel, son­dern der Eingangsstempel der Kündigung beim Kfz Versicherer als frist­ge­recht anzu­se­hen ist.

(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung sei­tens des Versicherers).

Bevor du dei­nen bestehen­den Versicherungsschutz kün­digst, soll­test du bereits ein Angebot oder eine Antragsannahme eines neu­en Versicherers vor­lie­gen haben.

In der KFZ Haftpflichtversicherung soll­test du nicht nur die gesetz­li­che Mindestdeckungssumme abschlie­ßen, son­dern eine höhe­re Deckungssumme bevorzugen.

In der Fahrzeugversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) bie­ten dir die Kfz Versicherer meh­re­re Alternativen für eine bei­trags­sen­ken­de Selbstbeteiligung an.

Die gän­gigs­ten Selbstbeteiligungs-Varianten sind:

In der Teilkasko Versicherung (TK):

  • ohne Selbstbeteiligung
  • 150,00 EUR Selbstbeteiligung

In der Vollkasko Versicherung (VK):

  • 300,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
  • 300,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK
  • 500,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
  • 500,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK

Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw. hoch­wer­ti­gen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind die­se bei Abschluss anzu­ge­ben und oft­mals nur gegen ent­spre­chen­den Mehrbeitrag mitversichert.

Tipp:

Achte bei bei­den Kasko-Leistungen (Teilkasko und Vollkasko) dar­auf, dass sowohl Marderbisse samt Folgeschäden sowie Unfälle mit sämt­li­chen Tieren und nicht nur aus­schließ­lich Haarwild im Vertrag ein­ge­schlos­sen sind.

Eine gan­ze Reihe von Versicherungsgesellschaften bie­ten dir im Rahmen ihrer Tarife als Zusatz-Schutz einen soge­nann­ten Rabattretter an.

Hiermit kannst du dich ab einer bestimm­ten erreich­ten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wel­che aller­dings je nach Anbieter unter­schied­lich aus­fällt, gegen eine Rückstufung im Schadensfall absi­chern. Je nach Tarif hast du dann eine defi­nier­te Anzahl an Schäden pro Jahr frei, bei denen kei­ne Rückstufung im Schadensfall erfolgt und du trotz­dem im nächs­ten Jahr in eine bes­se­re Schadenfreiheitsklasse ein­ge­stuft wirst.

Bei der Ermittlung der Beitragshöhe für dei­ne per­sön­li­chen KFZ Versicherung spie­len eine gan­ze Reihe von Kriterien eine nicht unwe­sent­li­che Rolle.

Typklasse

Zum einen gibt es die soge­nann­ten har­ten Faktoren wie z.B. die indi­vi­du­el­le Typklasse dei­nes Fahrzeugs. Die Typklassen wer­den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ver­öf­fent­licht. Jede Typklasse steht für das Schadenrisiko eines jeden Fahrzeuges und gibt somit eine Auskunft dar­über, wie vie­le Schäden und Unfälle ein bestimm­ter Fahrzeugtyp hat.

Es gilt, je weni­ger Schäden ein Fahrzeugtyp hat, des­to nied­ri­ger die Typklasse und gerin­ger die Versicherungsprämie.

Regionalklasse

Darüber hin­aus wer­den die Zulassungsbezirke in Deutschland in Regionalklassen eingeteilt.

Die Regionalklasse drückt ähn­lich wie die Typklasse das Schadenpotential in einer bestimm­ten Region aus.

Schadenfreiheitsklasse

Mit den wich­tigs­ten Einfluss auf den von dir zu zah­len­den Versicherungsbeitrag hat dei­ne per­sön­li­che Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) oder Schadenfreiheitsrabatt.

Dieser drückt aus, wie lan­ge schon unfall­frei gefah­ren wur­de, also wie vie­le scha­den­freie Jahre. Je län­ger du unfall­frei fährst, umso höher ist dei­ne Schadenfreiheitsklasse und umso nied­ri­ger fällt dei­ne Versicherungsprämie aus.

Schadenfreiheitsklassen gibt es in der KFZ Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko Versicherung.

In der Teilkasko Versicherung gibt es kei­ne Schadenfreiheitsklassen, da die dort ver­si­cher­ten Schäden übli­cher­wei­se nicht durch ange­pass­tes Fahrverhalten beein­flusst wer­den können.

Selbstbeteiligung

In der Teilkasko – und Vollkasko-Versicherung kannst du wäh­len, ob du bei einem Schaden einen Teil davon selbst tra­gen möchtest.

Je nied­ri­ger du die Selbstbeteiligung aus­wählst, umso höher wird dei­ne Versicherungsprämie ausfallen.

Fahrleistung

Das Risiko einen Schaden oder Unfall zu ver­ur­sa­chen ist umso grö­ßer, je mehr du dein Fahrzeug im Jahr benutzt.

Dem ent­spre­chend fällt auch die Versicherungsprämie dei­ner Autoversicherung umso höher aus je mehr Kilometer du dein Fahrzeug pro Jahr bewegst.

Tipp:

Bitte gib immer dei­ne tat­säch­li­che km-Leistung an, um Vertragsstrafen zu vermeiden!

Fahrzeugnutzer

Je mehr Fahrer es bei dei­nem Auto gibt, umso grö­ßer ist auch das Risiko, das dein Fahrzeug einen Schaden oder einen Unfall erleidet.

Entscheidend ist auch das Alter der jewei­li­gen Fahrer.

Je mehr Personen mit dei­nem Auto fah­ren und je jün­ger die­se Personen sind, umso teu­rer ist auch die Versicherungsprämie dei­ner Autoversicherung.

Abstellplatz dei­nes Fahrzeugs nachts

Auch wo du dein KFZ nachts abstellst hat einen Einfluss auf die Höhe dei­ne Versicherungsprämie.

Steht dein KFZ nachts in einer abge­schlos­se­nen Garage ist dies güns­ti­ger, als wenn du dein Auto nachts ein­fach am Straßenrand abstellst.

Rabattmöglichkeiten:

Gerade in der KFZ Versicherung sind der “Rabattitis” kaum Grenzen gesetzt.

Folgende Rabattmöglichkeiten haben sich in den ver­gan­ge­nen Jahren bei den meis­ten Kfz Versicherern durchgesetzt:

  • Garagenrabatt
  • Wenigfahrerrabatt
  • Einzelfahrertarif
  • Partnertarif
  •  

Darüber hin­aus gibt es bei vie­len Kfz Versicherern noch wei­te­re Tarifnachlässe wie z.B.

  • Berufsgruppenrabatt
  • Behindertenrabatt
  • Kombinationsrabatt
  • Treue-Rabatt
  • Öko- und Umweltrabatt
  • Erfahrungsrabatt

Tipp: 

Wenn du bereits ein rela­tiv hohen Schadenfreiheitsrabatt erwor­ben hast, soll­test du den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung zie­hen, da dies oft­mals güns­ti­ger oder nur unwe­sent­lich teu­rer ist. Hierbei spielt natür­lich auch der Wert dei­nes zu ver­si­chern­den KFZ eine ent­schei­den­de Rolle.

Solltest du dir nicht sicher sein ob du die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfül­len kannst, ist von die­sem abzu­ra­ten. Verstöße kön­nen mit Strafzahlungen in dop­pel­ter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes geahn­det werden.

Die elek­tro­ni­sche Versicherungsbestätigung (eVB Nummer), frü­her auch Deckungskarte bzw. Doppelkarte genannt, wird dir je nach Versicherungsgesellschaft ent­we­der per SMS oder E‑Mail nach dei­nem Vertragsabschluss über­mit­telt. Sie hat übli­cher­wei­se eine Gültigkeit von 12 Monaten Wenn Du ledig­lich die Kfz Versicherung wech­selst, ohne das dein Kfz neu ange­mel­det wer­den muss, erfolgt die eVB-Übermittlung direkt von dei­nem neu­en Kfz Versicherer an die KFZ-Zulassungsstelle.

Mit der elek­tro­ni­schen Versicherungsbestätigung (eVB Nummer) kannst du gegen­über der KFZ-Zulassungsstelle nach­wei­sen, dass dein anzu­mel­den­des Fahrzeug über einen KFZ- Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

Die Zulassungsbehörde ruft mit­hil­fe der eVB Nummer dei­ne Daten beim Kfz Versicherer ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung dei­nes Fahrzeugs.

Bitte siche­re bei einem Unfall immer zuerst die Unfallstelle ab und leis­te Verletzten Erste Hilfe.

Informiere mög­lichst die Polizei und las­se den Unfall auf­neh­men. Lediglich klei­ne­re Unfallschäden (sog. Bagatellschäden), müs­sen nicht von der Polizei auf­ge­nom­men wer­den, son­dern hier sind dei­ne eige­nen Aussagen gegen­über der Versicherungsgesellschaft aus­rei­chend für eine Regulierung.

Mache mög­lichst vie­le Fotos aus unter­schied­li­chen Blickwinkeln von den betei­lig­ten Fahrzeugen und den Schäden.

Fülle gemein­sam mit dei­nem Unfallgegner ein Unfallprotokoll aus.

Wenn du einen Schaden erlei­dest, hast du eini­ge beson­de­re Pflichten.

Jeder Versicherungsfall ist unver­züg­lich dem Kfz Versicherer (schrift­lich) anzuzeigen.

Als Versicherungsnehmer bist du ver­pflich­tet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dien­lich sein kann.

Der Unfallhergang ist aus­führ­lich und wahr­heits­ge­mäß zu schildern.

Ohne Rücksprache mit dem Kfz Versicherer bist du nicht berech­tigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teil­wei­se anzu­er­ken­nen oder Zahlungen zu leisten.

Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Kfz Versicherer frist­ge­recht Widerspruch zu erheben.

Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Kfz Versicherer zu überlassen.

Sollte dir dein Unfallgegner sei­ne Versicherungsdaten nicht geben kön­nen oder wol­len, so kannst du dich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter fol­gen­der Telefonnummer wen­den: 0800–250 260 0

Wenn Du bereits über einen Vorversicherungsvertrag in der KFZ Versicherung mit einem Schadenfreiheitsrabatt ver­fügst, so wirst du bei einem neu­en Abschluss gemäß den vom Vorversicherer bestä­tig­ten SF-Rabatt eingestuft.

Deine aktu­el­le SF-Einstufung fin­dest du ent­we­der in dei­ner Versicherungspolice oder dei­ner letz­ten Beitragsrechnung für dein Fahrzeug.

Wenn du Fahranfänger bist oder das ers­te Mal eine Kfz Versicherung auf dei­nen Namen abschließt, wirst du in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse SF 0 ein­ge­stuft. Besitzt du dei­ne Fahrerlaubnis seit min­des­tens drei Jahren, kannst du auch direkt in die SF-Klasse ½ ein­ge­stuft werden.

Schließt du zum ers­ten Mal eine Vollkasko Versicherung ab, erfolgt die Einstufung ana­log dei­ner SF-Klasse in der KFZ Haftpflichtversicherung.

Wenn Du dich für einen Tarif mit Werkstattbindung ent­schei­dest, musst du im Kasko-Schadensfall eine bestimm­te vom Kfz Versicherer aus­ge­wähl­te Partnerwerkstätte in dei­ner Nähe für die Reparatur dei­nes Autos aufsuchen.

Achtung!

Bitte beach­te, dass dei­ne Versicherungsgesellschaft die Leistungen kür­zen kann, wenn du dein Fahrzeug nicht in eine vor­ge­ge­be­ne Partnerwerkstätte bringst, son­dern die Reparatur bei einer ande­ren Werkstatt in Auftrag gibst.

Trotz der Prämienersparnis kann eine Werkstattbindung auch Probleme mit sich bringen.

Speziell bei Neu- oder Leasingfahrzeugen. Manche Autohersteller ver­weh­ren Kulanzleistungen, wenn im Schadensfall kei­ne Vertragswerkstatt auf­ge­sucht wird.

In der Regel bie­ten dir die KFZ Versicherer für die Versicherung dei­nes Zweitwagens beson­de­re, ver­güns­tig­te Konditionen an, sofern du bereits beim sel­ben Versicherer dein Erstfahrzeug ver­si­chert hast und mit die­sem bereits meh­re­re Jahre unfall­frei gefah­ren bist. Leider sind die­se Sonderregelungen nicht ein­heit­lich und kön­nen von Kfz Versicherer zu Kfz Versicherer unter­schied­lich ausfallen.

Manche Kfz Versicherer bie­ten dir auch dann Sonderkonditionen für dei­nen Zweitwagen an, wenn dein Erstfahrzeug bei einer ande­ren Versicherungsgesellschaft ver­si­chert ist.

Eine Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten ist nur in der KFZ Haftpflichtversicherung oder in der Vollkasko Versicherung möglich.

Nach Beendigung eines Versicherungsvertrages ist eine Rabattübertragung nur noch inner­halb von 6 Monaten möglich.

Übertragen wird „nur“ die SF-Klasse, nicht die jewei­li­gen Prozente. Diese kön­nen bei einem ande­ren Kfz Versicherer unter­schied­lich ausfallen.

Folgende Möglichkeiten der Rabattübertragung gibt es:

  • Übertragung der SF-Klasse inner­halb der Familie an Kinder, Geschwister, Eltern, Enkel, Ehepartner
  • Übertragen der Prozente auf einen Zweitwagen
  • Übertragung bei einem Versicherungswechsel

Eine Rabattübertragung erfolgt immer mit­tels eines beson­de­ren Übertragungs-Formulars (TB28).

Bitte beach­te:

Es kann nur ein Schadenfreiheitsrabatt in der Höhe über­tra­gen wer­den, wie ihn der Rabattempfänger selbst hät­te erfah­ren kön­nen, wenn er seit Beginn sei­nes Führerscheinbesitzes ein eige­nes Auto ohne Schaden gefah­ren wäre.

Wenn Sohn oder Tochter ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren machen und dann 1 Jahr lang am beglei­te­ten Fahren teil­neh­men, wird dies von eini­gen Kfz Versicherern posi­tiv hono­riert. Die Versicherungsprämie für das vor­han­de­ne Eltern-Fahrzeug wird trotz des erhöh­ten Risikos für den jun­gen Mitfahrer in der Regel nur gering­fü­gig höher.

Wenn du umziehst, musst du dei­ner Kfz Versicherung die neue Anschrift umge­hend mit­tei­len. Deine Autoversicherung wird dann auch neu berech­net. Außerdem musst du dein Auto bei der zustän­di­gen Zulassungsstelle ummelden.

Für die Ummeldung soll­test du fol­gen­de Unterlagen mitnehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kennzeichen
  • Eine neue elek­tro­ni­sche Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (ehem. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der gül­ti­gen Hauptuntersuchung

Dein „altes“ KFZ-Kennzeichen darfst du, wenn du möch­test wei­ter benut­zen. Das Kennzeichen gilt mitt­ler­wei­le bundesweit.

Alle gemach­ten Angaben und Informationen sind nach bes­tem Wissen und Gewissen recher­chiert wor­den. Die Assekuranz-Consult AC Versicherungsmakler GmbH über­nimmt jedoch kei­ne Garantie und Haftung für die jeder­zei­ti­ge Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestell­ten Daten.